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CrefoAktuell

Rechtliche Neuerungen, April 2021

Beschluss der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx)

Ein umfassendes Reformpaket des Exekutionsrechts (Nr. 480/2021), das am 22.4.2021 im Nationalrat beschlossen wurde, beinhaltet unter anderem eine Zusammenfassung von Exekutionsmitteln als "Exekutionspaket", aber auch eine Bündelung aller Verfahren zur Hereinbringung von Geldforderungen beim allgemeinen Gerichtsstand des Verpflichteten.

Darüber hinaus werden im Sinne einer rascheren Entschuldung Schnittstellen zum Insolvenzrecht geschaffen. Außerdem soll die Möglichkeit einer eingeschränkten Vertretungsbefugnis von Opferschutzeinrichtungen - wie etwa Gewaltschutzzentren – gesetzlich verankert werden.

Konkret soll mit dem Reformpaket, das Änderungen von zahlreichen Gesetzesmaterien mit sich bringt, etwa bereits im Exekutionsverfahren die Feststellung erleichtert werden, ob der Verpflichtete offenkundig insolvent ist, um so rascher zu einem Insolvenzverfahren und zu einem Kostenstopp zu kommen. Es gehe darum, für Schuldner nachhaltige Entschuldung zu erleichtern und zu verhindern, dass ein noch höherer Schuldenberg angehäuft werden kann, wie Justizministerin Alma Zadić erläuterte. Umgekehrt soll aber auch Gläubiger ermöglicht werden, Schulden leichter einzutreiben. Hier werde die Rechtsdurchsetzung erleichtert, einerseits durch Vermögensverwalter, andererseits durch Verminderung mehrfacher Anträge und Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren. Der Reformbedarf habe sich aus einer Evaluierung ergeben, weil das Exekutionsrecht als veraltet und bürokratisch gegolten habe, so Justizministerin Zadić.

Änderung der Gerichtsgebühren mit 1. Mai 2021

Mit BGBl II 160/2021 vom 9.4.2021 erfolgt die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren mit einer Wertanpassung der meisten Gerichtsgebühren per 1.5.2021. Daher beträgt die Gerichtsgebühr für die Anmeldung von Insolvenzforderungen in Insolvenzverfahren (Firmen- und Privatinsolvenzen) statt bisher 23 Euro nunmehr 25 Euro.



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Mag. Gerhard M. Weinhofer
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